Schallpegelmessung

Grenzwerte
Messverfahren
Schallpegelaufzeichnung
Messgeräte


Grenzwerte

Der LAF,max darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden und der gewählte LAeq,1h ist in jedem beliebigen 1-h-Zeitfenster während der Veranstaltung einzuhalten. Die Grenzwerte betragen:

  • LAeq,1h = 93, 96 oder 100 dB
  • LAF,max =125 dB

 

Messverfahren

Die Grenzwerte sind an dem Ort einzuhalten, an welchem das Publikum dem Schall am stärksten ausgesetzt ist.
Eine Messung an diesem lautesten Ort macht oft wenig Sinn. Deshalb wird mittels Rosa Rauschen die Pegeldifferenz zwischen dem lautesten Ort und dem tatsächlichen Messort ermittelt. Diese Pegeldifferenz ist dann in der Messung zu berücksichtigen.

Gemessen wird ohne Unterbruch mit folgenden Einstellungen: Frequenzbewertung A und Zeitbewertung Fast (F).

Weitere Informationen zum Mess- und Berechnungsverfahren, sowie den Anforderungen an Messgeräte finden sich im Anhang der V-NISSG, dem Protokoll Schallpegelmessung des Cercle Bruit als Hilfestellung und in der Branchenempfehlung für die Messmittelwahl (PDF).

Hinweis Messunsicherheit und verdeckte Messung

Zu einer Messung gehört neben dem Zahlenwert auch eine Messunsicherheit. Das Messgerät trägt abhängig von seiner Klasse einen Teil zur Messunsicherheit bei. Die gerätebedingte Messunsicherheit bei V-NISSG-Messungen beträgt ca. 1,5 dB für Geräte der Klasse 1 und ca. 2,8 dB für Geräte der Klasse 2.

Bei Lärmmessungen sollte das Messgerät möglichst von reflektierenden Oberflächen ferngehalten werden. Dies ist für V-NISSG-Kontrollmessungen nicht möglich. Das Platzieren des Mikrophons nahe am Körper kann bei verdeckten V-NISSG-Messungen zu einer Überhöhung des Schallpegels um bis zu 1,7 dB führen. Gleichzeitig wird durch die Wahl des Messortes der Wert am "lautesten Ort" immer um ca. 2.0 dB unterschätzt.

Die V-NISSG äussert sich nicht dazu, wie mit Messunsicherheiten umzugehen ist. Es ist davon auszugehen, dass diese weder zu Gunsten der Besucher (der Veranstalter muss einen tieferen Pegel fahren, um sicher zu sein, dass der Grenzwert nicht überschritten wird) noch zu Gunsten des Veranstalters (nur Pegel-Überschreitungen, welche den Grenzwert um mehr als die Messunsicherheit überschreiten werden geahndet) angesetzt werden soll. Dies entspricht einer Beurteilung mit "geteiltem Risiko". Es gilt also der von der Kontrollbehörde gemessene Wert von LAeq1h. Offensichtliche Fehler, beispielsweise durch Anrempeln, sollen jedoch aus der Messung entfernt werden.

Vollzugshilfe V-NISSG - 4. Abschnitt: Veranstaltungen mit Schall (PDF, Bundesamt für Gesundheit)

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Schallpegelaufzeichnung

Bei Veranstaltungen mit LAeq,1h = 100 dB(A) und einer Dauer von über drei Stunden, muss der Schallpegelverlauf aufgezeichnet werden. Die Daten der Pegelüberwachung sowie die Angaben zu Messort, lautestem Ort im Publikumsbereich und Pegeldifferenz müssen 30 Tage aufbewahrt werden.

Die Aufzeichnung des LAeq,5min muss in elektronischer Form und mindestens alle fünf Minuten erfolgen.

Checkliste Überwachen und Aufzeichnen (PDF)

In Abbildung 2 wird aufgezeigt, wie eine korrekte Schallpegelaufzeichnung aussehen sollte. Zudem verdeutlicht das Beispiel die Bedeutung der Pegeldifferenz. Der Tontechniker fährt beim Mischpult Pegel deutlich unter 100 dB(A), hat aber vergessen die Pegeldifferenz von 8 Dezibel in seiner Messung zu berücksichtigen. Im Publikumsbereich führt dies zu einer Grenzwertüberschreitung mit einem Stundenpegel von 101.7 dB(A).

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Messgeräte

Anforderungen an das Messgerät des Veranstalters:

  • Muss mit A-Filter messen können
  • Muss den LAeq ermitteln können

Die Vollzugsbehörde verwendet Messgeräte der Klasse I und Klasse II.

Hinweis
Wird kein Klasse I Messgerät eingesetzt, ist es wegen der unterschiedlichen Messgenauigkeit der Geräte ratsam, Schallpegel nicht an der Grenze zu fahren. Ein Blick auf die Anforderungen an die Mikrofone soll dies verdeutlichen:

Obwohl die Richtcharakteristik der verwendeten Mikrofone theoretisch einer Kugel entspricht, stellt sich zu höheren Frequenzen hin eine zunehmende Richtwirkung ein. Die zulässige Abweichung ist abhängig von der Frequenz, der Klasse der Geräte sowie dem Winkelbereich zur Einsprechrichtung bei 0 Grad (vgl. Abbildung 3).

± 30° ± 90° ± 150°
1 – 2 kHz 1 dB 2  dB 3 dB
2 – 4 kHz 2.5 dB 3 dB 6 dB
4 – 8 kHz 2.5 dB 5 dB 6 dB

Tabelle 1: Maximale Abweichung von Klasse-II- zu Klasse-I-Geräten

Klasse II Gerät können im Bereich von ± 30° bei 1 – 2 kHz um bis zu 1 Dezibel mehr als Klasse I Geräte vom Ideal abweichen. Bei 4 – 8 kHz und ± 150° sind Abweichungen von bis zu 6 Dezibel möglich (Anforderungen gemäss IEC 61672-1, Seite 31).

Das Mikrofon ist stets auf die Schallquelle zu richten. Bei Messgeräten von geringerer Qualität sind höhere Abweichungen einzurechnen.

Smartphone als Schallpegelmesser

In einer Studie (2018 aktualisiert) wurden mehrere Apps auf verschiedenen Plattformen auf ihre Tauglichkeit zur Schallpegelmessung hin untersucht. Die allermeisten Apps sind für Messungen an Konzerten bereits nicht (mehr) brauchbar, wie die Untersuchung der EMPA zeigt. Hauptäschlich, da hohe Schallpegel nicht im Messbereich der Apps sind oder für die geprüfte App kein Update auf ein aktuelles Betriebssystem erhältlich ist. Ein Smartphone sollte also bestenfalls für orientierende Schallpegelmessungen eingesetzt werden. Bei unbedarfter Anwendung oder Verwendung ungeeigneter Apps sind die Ergebnisse mit grossen Unsicherheiten behaftet.

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Techniker an Konzert Abbildung 1: Der Schallpegel sollte für den Tontechniker stets sichtbar sein Techniker an Konzert Abbildung 2: Beispiel einer korrekten Schallpegelaufzeichnung und Illustration der Pegeldifferenz Klasse I vs. Klasse II Abbildung 3: Zulässige Abweichung vom Ideal: Klasse I vs. Klasse II