Showlaser

V-NISSG
Grenzwerte einhalten
Veranstaltung melden


V-NISSG

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall und Laser bei Veranstaltungen zu verhindern. Sie gilt bei Veranstaltungen (Discos, Konzerten, Festivals etc.) im Freien oder in Gebäuden. Bis am 30.11.2020 konnten Veranstaltungen mit Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 noch nach der SLV durchgeführt werden. Ab sofort sind Meldungen beim BAG via Meldeportal einzureichen. Design, Installation und Betrieb einer Laseranlage sind durch sachkundige Personen vorzunehmen.

Der 3. Abschnitt und Anhang 3 der V-NISSG behandeln Veranstaltungen mit Laserstrahlung.

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Grenzwerte einhalten

Die Laserstrahlung darf im Publikumsbereich nicht stärker als die maximal zulässige Bestrahlung (MZB-Werte) nach der Norm IEC 60825-1 sein. Unter Publikumsbereich versteht man den Raum bis 3 Meter oberhalb und 2,5 Meter seitlich der Flächen, auf denen sich das Publikum aufhalten kann. Verlaufen die Laserstrahlen nicht im Publikumsbereich, besteht keine Gefahr für das Publikum, sofern der Laser stabil montiert ist und sich keine spiegelnden Gegenstände im Strahlverlauf befinden.
Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke (PDF)

Messung in Echtzeit mit LASRA

Bisher war es sehr schwierig, das Gefährdungspotential einer kompletten Lasershow zu beurteilen. Deshalb hat das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein neues Beurteilungssystem entwickelt: den Laser Show Risk Analyzer (LASRA). Der LASRA erlaubt es, vor Ort die geplante Lasershow in ihrer Gesamtheit im Publikumsbereich zu messen und überprüfen. Überschreitet die Show den Grenzwert, kann mit den Veranstaltern nach Lösungen gesucht werden. Oft reichen kleine technische Anpassungen, um das Risiko zu minimieren und die Grenzwerte der V-NISSG einzuhalten. So lassen sich ohne Verbot sichere Lasershows betreiben.

 

Video 1: "Einstein" vom 9.1.2014 zum Thema: Gefährliche Lasershows

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Veranstaltung melden

Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 müssen via Meldeportal des BAG bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden.

Das Faktenblatt des BAG fasst die wichtigsten Informationen zu den Anforderungen der V-NISSG für Veranstaltungen mit Laserstrahlen zusammen.

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Lasershow Abbildung 1: Für Lasershows ist die V-NISSG massgebend Lasershow
Abbildung 2: LASRA ermöglicht es die Lasershow vor Ort im Publikumsbereich zu messen. Lasershow Abbildung 3: Lasershows müssen der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden