Veranstaltungspublikum

Gesetzliche Grundlage
Hördauer
Schallpegel
Warnsignale ernst nehmen
Gehörschutz
Pausen
Standort
"DJ-Effekt"
Reklamieren statt riskieren


Gesetzliche Grundlage

In der Schweiz wird der Umgang mit Schall an Partys und Konzerten durch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) geregelt. Die Einhaltung der V-NISSG soll einen gewissen Schutz vor übermässiger Schallbelastung bieten. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung des Publikums sehr wichtig.

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Hördauer

Ob Musik schadet, hängt von der Lautstärke (Schallpegel) und der Hördauer ab. Allerdings ist die Belastungsfähigkeit des Gehörs je nach individueller Veranlagung sehr unterschiedlich. Für ein durchschnittliches, gesundes Gehör gelten in etwa (Faustregel) folgende Maximalbelastungen pro Woche, die nicht überschritten werden sollten:

  • 10 Stunden bei 93 Dezibel oder
  • 5 Stunden bei 96 Dezibel oder
  • 2 Stunden bei 100 Dezibel

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Schallpegel

Der höchste zulässige durchschnittliche Stundenpegel (LAeq,1h) an Live-Konzerten und in Discos beträgt 100 Dezibel. Ohne Gehörschutz reicht dies gerade für zwei Stunden pro Woche. Die Veranstalter sind ab 93 dB(A) verpflichtet, gratis Gehörschützer zu verteilen und das Publikum auf die Schallbelastung hinzuweisen. Dauert die Veranstaltung länger als drei Stunden, muss eine Ruhezone vorhanden sein.
Pflichten der Veranstalter

Da manche Veranstalter die Auflagen nur ungenügend erfüllen, sollte man als Besucher nicht zögern, sich an der Kasse oder an der Bar nach gratis Gehörschützern und dem voraussichtlichen Schallpegel zu erkundigen.

Steht kein Schallpegelmesser zur Verfügung, so lässt sich der Schallpegel in einem Raum daruas abschätzen, wei weit man sich noch verständigen kann. In einer Distanz von einem Meter zum Sprechenden gelten folgende Erfahrungswerte:

bis 70 dB(A) Unterhaltung in normaler Lautstärke möglich.
bei 80 dB(A) Verständigung mit erhobener Stimme möglich.
bei 90 dB(A) Verständigung auch mit Rufen schwierig.
bei 100 dB(A) Verständigung nur mit grösstem Stimmaufwand möglich.
ab 105 dB(A) keine Verständigung mehr möglich.

Tabelle 1: Faustregel der SUVA zur Einschätzung des aktuellen Schallpegels

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Warnsignale ernst nehmen

Warnsignale wie Wattegefühl im Ohr und Ohrgeräusche (Pfeifen, Rauschen) verweisen auf eine Überbelastung des Gehörs. Ein Hörschaden entwickelt sich oft erst über Jahrzehnte. Vorübergehende Hörprobleme können Vorboten von permanenten Schäden sein. Verschwinden die Ohrgeräusche nach 12 Stunden nicht, ist ein Arzt aufzusuchen.

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Gehörschutz

Bei lauten Musikveranstaltungen sind die Veranstalter verpflichtet, dies deutlich zu deklarieren und gratis Gehörschutzpfropfen anzubieten.

Meist werden Schaumstoffpfropfen des Typs A verteilt, welche die Schallbelastung je nach Frequenz um 22 dB(A) bis 30 dB(A) senken. Richtig angewandt sind diese sehr wirksam: zum Würstchen rollen, in den Gehörgang einführen und während der Ausdehnphase mit dem Finger fixieren. Wegen der starken Dämmung bei den hohen Tönen verliert der Sound an Qualität. Für regelmässige Besucher von Musikveranstaltungen lohnt sich deshalb die Anschaffung klangoptimierter Gehörschutzpfropfen (Typ B - Typ D).

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Pausen

Bei Veranstaltungen über 96 dB(A), die länger als 3 Stunden dauern, sind Chill-Out-Zonen vorhanden. Der Aufenthalt in diesen Zonen dient auch dem Gehör als Pause, in der es sich erholen kann. Zusätzlich erscheint nach einer genügend langen Pause der Sound auf dem Dancefloor wieder lauter.

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Standort

Der Standort bestimmt ganz wesentlich die Gehörbelastung. Von den Lautsprechertürmen sollte man möglichst Abstand halten. Dies gilt vor allem dann, wenn sie am Boden installiert und nicht aufgehängt wurden ("Lautsprecherbananen"). Vor dem Mischpult oder in der Mitte der Tanzfläche ist der Sound meistens besser.

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"DJ-Effekt"

Als DJ-Effekt wird ein Vorgang bezeichnet, bei welchem der Schallpegel der Musik um 1-2 Dezibel pro Stunde erhöht wird, da der DJ den Eindruck hat, sie sei leiser geworden.
Hörschwellenverschiebung
Vertäubung und Erholung des Gehörs (PDF)

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Reklamieren statt riskieren

Umfragen haben ergeben, dass eine Mehrheit die Lautstärke an Musikveranstaltungen als zu laut empfinden. Man sollte also nicht zögern den Veranstalter oder DJ zu bitten, den Schallpegel etwas herunterzufahren. Einige Resultate der Umfrage (siehe S. 46) und weitere Informationen zum Thema sind in der Studie "Hohe Schallexposition bei Jungen, Hörschäden bei Älteren" zu finden.

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Abbildung 1: Zögern Sie nicht den Veranstalter bzw. an der Bar nach Gehörschutzpfropfen zu fragen