Lärmklagen

Lärmemissionen und Ermessensspielraum
Beurteilung der Situation
Massnahmen

Lärmemissionen und Ermessensspielraum

Die Gemeinde beurteilt aufgrund von Erfahrungen, ob die Bevölkerung durch einen Publikumsbetrieb im Wohlbefinden erheblich gestört wird. Das Ruhebedürfnis der Bevölkerung und das Interesse am Betrieb müssen im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Die Erheblichkeit von Lärmimmissionen richtet sich dabei nicht nach der individuellen Störung oder Empfindlichkeit von Einzelnen, sondern es ist auf einen repräsentativen Teil der Bevölkerung abzustellen – allerdings unter Berücksichtigung von Personen mit erhöhter Empfindlichkeit.

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Beurteilung der Situation

Bei der Beurteilung von Veranstaltungen sind nach der heutigen Praxis im Wesentlichen folgende Elemente zu berücksichtigen:

Situation Betroffene:
- Anzahl und Entfernung der Nachbarn
- Lärmvorbelastung durch andere Quellen
- Lärmempfindlichkeitsstufe der Nachbarn

Lärmeigenschaften der Veranstaltung:
- Häufigkeit (jährliche Anzahl)
- Lautstärke
- Charakter (Art oder Musikstil)
- Tageszeit

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Massnahmen

Kommunikation und Information
Aktive und transparente Kommunikation und Information über die Veranstaltung und deren Betriebszeiten fördert das Verständnis der Nachbarschaft für Ausnahmesituationen.

Nächtliche Reduktion des Schallpegels
Für die lärmempfindlichen Abend- und Nachtstunden können maximale Emissionspegel vorgeschrieben werden, welche über die Bestimmungen der SLV hinausgehen (vgl. Abbildung 2).
Bei einer Reduktion des zulässigen Emissionspegels von 100 auf 90 dB, vermindert sich der «Lärmradius» (Zielwert = 50 dB) von rund 320 auf 100 m. Das Areal mit potentiell vom Lärm Betroffenen reduziert sich gar um mehr als 90%.

Begrenzung von Betriebszeiten
Geregelte Betriebszeiten mit definierten Pausen und festgelegtem nächtlichen Veranstaltungsende führen zu Erholungsphasen in der Nachbarschaft und im Publikum.

Akustische Optimierung
Mit einer lärmgünstigen Hauptrichtung der Beschallung und einer bestmöglichen Abschirmung der Schallausbreitung können die Wohngebiete vor hohen Lärmimmissionen etwas geschont werden.

Kontrolle
Mit Schallpegelbegrenzern (Limiter) und persönlicher Kontrolle der Schallpegel lassen sich Überraschungen vermeiden.

Spektrale Energieverteilung und Frequenzbewertungsfilter
Mit Equalizing kann der Lärmradius zusätzlich markant reduziert werden.

Die weittragenden und den Schlafstörenden tiefen Frequenzen vermindern sich, wenn die Differenz zwischen A-bewertetem und C-bewertetem Pegel deutlich verkleinert wird. In diesem Beispiel mittels Hochpassfilter und genereller Reduktion im Bassbereich um einige Dezibel.

Spektrale Energieverteilung und Frequenzbewertungsfilter

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Überschallknall Abbildung 1: Durch die Berücksichtigung einiger Massnahmen lässt sich Lärmklagen vorbeugen Abbildung 2: Immisionsperimeter (Isophonen) bei einem Emissionspegel von 90 dB (vergössern) und 100 dB Abbildung 3: Werte mit und ohne Equalizing